Werbegagen berechnen

Folgende Faktoren bestimmen üblicherweise die Höhe einer Werbegage:

  • Anzahl der gesprochenen Motive - jede Text- bzw. Bild/Schnittvariante ist ein Motiv
  • Verwertungsmedium - z.B. TV, Funk, Internet
  • Verwertungsterritorium - z.B. regional, national
  • Verwertungsdauer - wenn nicht anders definiert, gilt grundsätzlich: 1 Jahr ab erstem Schaltungstag

Die Studio-Arbeitszeit spielt in den meisten Fällen keine Rolle. Die einzige Ausnahme dazu stellt die "Session Fee" dar, die unter WERBUNG OHNE ÖFFENTLICHE RECHTE erklärt wird.

Die Einzelgagen der benötigten Verwertungen werden wie ein Baukastenprinzip zu dem gewünschten Gesamtumfang addiert. Alternativ zu den Einzelgagen führen die Gagenlisten auch VERWERTUNGSPAKETE auf, die gängige Verwertungskombinationen vergünstigt anbieten.

Steht zum Zeitpunkt der Anfrage noch nicht genau fest, in welchem Umfang eine Aufnahme final genutzt werden soll, wird pro eingesprochenem Motiv eine sogenannte LAYOUTGAGE angesetzt, die keine öffentlichen Nutzungslizenzen an den Aufnahmen veräußert. Bei Bedarf müssen diese nachträglich im benötigen Umfang erworben werden, wobei die bereits gezahlten Layoutgagen pro Motiv einmalig angerechnet werden können.

Der Auftraggeber steht somit in der Pflicht, die benötigten Rechte vor der Nutzung unaufgefordert von der Sprecherin oder dem Sprecher zu erwerben. Das gleiche gilt, sollte eine Aufnahme nachträglich umfangreicher ausgewertet werden, als ursprünglich vereinbart und vergütet. Auf diese Weise haben Auftraggeber immer die Option, bereits vergütete Verwertungen auch nachträglich sukzessive zu erweitern.

Und...

  • Die zitierten Preisempfehlungen decken die reinen Sprechergagen ab (in netto).
  • Studiokosten müssen zusätzlich kalkuliert werden.

Die etablierten Gagenlisten

Auf sprecherpreise.de werden die aktuellen Durchschnittsgagen des VDS-Gagenkompasses zitiert,
da sich dieser in den letzten Jahren als Orientierungsstandard etabliert hat.
Mehr zum VDS-Gagenkompass und weiteren Gagenlisten unter Wissenswertes.