Sprechergagen Synchronisation

Synchronschauspiel für Filme und Serien

Die klassische Synchrongage setzt sich aus einer Grundgage und (meist mehreren) Takegagen zusammen. Die Grundgage hat den Effekt eines Mindestverdienstes. Sie wird pro Session je Produktion einmal angesetzt. Die Takegage wird pro eingesprochenem Take berechnet.

Eine allgemeingültige und von allen anerkannte Gagenliste für Synchronsprecher:innen gibt es nicht. Die folgenden Gagenhöhen bilden die aktuellen Marktrealitäten ab.


Synchron-Gagen Standard (bis 2021)

Region Grundgage Takegage
München 53 Euro 3,50 Euro
Berlin & Köln 60,00 Euro 3,00 Euro


Neue Gagen-Tendenzen (2022)

Region Grundgage Takegage
alle Standorte 80,00 Euro 4,00 Euro


Was und wer steckt hinter dieser neuen Tendenz?

Durch mehrere Jahrzehnte (sic!) unveränderter Honorare bei gleichzeitig stetiger Inflation hat der Bereich Synchron mittlerweile ein dramatisch verfallenes Gagennivau erreicht. Aus diesem Grund und da der Bedarf an Synchronstimmen in den letzten Jahren durchaus hoch ist, entsteht unter Synchronschauspieler:innen aktuell ein neues Selbstbewusstsein in Verhandlungen.

Die hier aufgeführte 'Neue Gagen-Tendenz" wird immer häufiger von etablierten- wie auch Nachwuchs-Sprecher:innen als Mindestgage aufgerufen, bei gleichzeitiger Ankündigung, die Gagen auch über die kommenden Jahre weiterhin sukzessive anzupassen und somit eine längst überfällige Korrektur nachzuholen und den Markt dadurch zu gesunden.

Ein Markt mit sehr zögerlicher Gagenentwicklung

Die Synchronbranche weist mittlerweile ein dramatisch verfallenes Gagenniveau auf. Bereits in den 80er Jahren wurde nominal in etwa die gleiche Gagenhöhe gezahlt wie heute.

Eine ernstzunehmende Anpassung der Synchrongagen an die allgemeine Geldentwicklung und somit einen Ausgleich des Geldwertverlustes durch Inflation, hat niemals stattgefunden. Sogar etablierte und fest mit prominenten Schauspielern assoziierte Synchronstimmen, wurden bei gehobenen Gehaltsforderungen ausgetauscht. Ein einzelner Synchronschauspieler hat der Auftraggeberseite in Verhandlungen meist wenig entgegenzusetzen, vor allem, wenn gleichzeitig ein großes Angebot an alternativen Stimmen herrscht.

Wo vor mehreren Jahrzehnten Synchronsprecher:innen noch gut von der Ausübung ihres Berufs leben konnten, muss die Branche heute mitunter als prekär bezeichnet werden. Synchronsprecher:innen kommen nicht umhin, sich in anderen, besser bezahlten Bereichen, wie zum Beispiel der Werbung, ihr Auskommen zu sichern.

Vor diesem Hintergrund ist es sehr erfreulich zu sehen, dass die aktuellen Entwicklungen und Tendenzen diesen Missstand korrigieren.

Gut zu wissen

  • Ein Take hat eine Länge von bis zu 15 Worten, kann aber auch nur ein Atmer oder ein Laut sein.
  • Die 'Grundgage' wird mitunter fälschlicherweise auch 'Kommgage' genannt. Da Synchronsprecher:innen bei einem Studiobesuch, bei dem sie für mehrere Produktionen sprechen, allerdings auch mehrere Grundgagen berechnen, ist dieser Begriff irreführend.
  • Mit Zahlung der Gesamtgage sind in der Regel alle Verwertungsrechte abgegolten.
  • Im April 2016 hat das Bundessozialgericht die Synchronsprechertätigkeit als nicht selbstständig sondern abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig eingestuft.